Nahrungsmittelzusatzstoffe sind Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidanzien, Gelier- u. Verdickungsmittel, Geschmacksverst rker und Süßungsmittel. Einige dieser
sogenannten E-Stoffe (Ersatzstoffe) können bei individuell gegebener berempfindlichkeit Ausl ser von pseudoallergischen Reaktionen, selten auch von Typ I-Soforttypreaktionen
sein. Durch den immer breiteren Einsatz in der Lebensmittelindustrie und die wachsende Zahl zugelassener Ersatzstoffe nehmen die unerwünschten Reaktionen in ihrer
Häufigkeit zu.
In 98 % der Fälle handelt es sich um pseudoallergische Reaktionen. Diese Unverträglichkeitsreaktionen ähneln in ihrem klinischen Bild einer IgE-vermittelten allergischen Soforttypreaktion, jedoch ohne Mitwirkung von IgE. Die Aktivierung der Mastzellen erfolgt nicht über den Weg der IgE-Bindung eines Allergens, sondern über bisher nur teilweise verstandene Interaktionen der Substanz direkt mit der Mastzell-Aktivierungskaskade. Als klinische Symptome können Urtikaria (oft mit Quincke-Ödemen gekoppelt), Rhinitis, Polyposis nasi, Atemwegsobstruktionen, gastrointestinale Symptome, Kreislaufreaktionen, Migräne und Ekzeme auftreten.
Die Diagnosestellung ist schwierig. Auf Grund der Tatsache, dass IgE nicht der Auslöser ist, spielt der Nachweis von allergenspezifischem IgE im CAP-Test sowie auch der Pricktest keine entscheidende Rolle.
Ein modernes Verfahren zum in vitro-Nachweis von Sensibilisierungen ist der Basophilenaktivierungstest. Dieser zelluläre Test weist als klassischer »in vitro-Provokationstest« neben den IgE-vermittelten Sensibilisierungen auch jede Form der Pseudoallergien nach, sofern sich die verantwortlichen Zellen im Blut befinden. Gemäß den aktuellen allergologischen Leitlinien sollte die Diagnose durch einen Provokationstest gesichert werden.
Wichtig: Der Nachweis von spezifischem IgE im CAP-Test ist für Nahrungsmittelzusatzstoffe und -farbstoffe ungeeignet, da es sich fast ausschließlich um Pseudoallergien handelt, die nicht IgE-vermittelt sind. |
Im Gegensatz zu dem früher angewendeten, relativ störanfälligen Histamin-Freisetzungs-Test wird beim BAT die allergen-stimulierte Sekretion der Sulfidoleukotriene LTC4, LTD4 und LTE4 gemessen. Die Leukotriene werden erst unmittelbar zum Zeitpunkt der Basophilenaktivierung de novo gebildet, was die Stabilität und Spezifität der Nachweisreaktion im Vergleich zum Histamintest erheblich verbessert hat. Durch eine Vorbehandlung der aus einer Blutprobe des Patienten im Labor gewonnenen Zellen mit Interleukin-3 wurde der Test entscheidend optimiert. In unserem Labor verwenden wir den CAST-Test der Firma Bühlmann (Schweiz), wobei wir durch die Anreicherung der im Test eingesetzten basophilen Granulozyten durch eine Dichtegradientenzentrifugation eine weitere Steigerung der Sensitivität erreichen.
Bei Verdacht auf Unverträglichkeit von Nahrungsmittelzusatzstoffen wird die Testung der 18 nachfolgend genannten Substanzen in vier Gruppen-Screeningtests im BAT empfohlen.
Lebensmittelfarbmischung I
Amaranth (E123), Azorubin (E122), Chinolin-Gelb (E104), Cochenille-Rot A (E124), Gelb-Orange (E110)
Lebensmittelfarbmischung II
Erythrosin (E127), Patent Blau V (E131), Indigocarmin (E132), Brillant Schwarz (E151)
Nahrungsmittelzusatzstoffe I
Tartrazin (E102), Natrium-Benzoat (E211), Natrium - Nitrit (E250), Natriumsalicylat, K-Metabisulfit (E224)
Nahrungsmittelzusatzstoffe II
Eisenoxid (E172), Benzoesäure (210), Mononatriumglutamat (E621), Propyl-p-Hydroxybenzoat (E216)
Bei einem positiven Ergebnis im Gruppenscreening ist eine Einzeltestung der enthaltenen Substanzen möglich. Dieses erfordert jedoch eine neue Blutentnahme!
Bei entsprechendem Verdacht kann bereits primär eine Einzeltestung erfolgen (z.B. auf Glutamat bei Verdacht auf "chinese food syndrome").
8 ml Heparinblut
Ein Probeneingang im Labor innerhalb von 24 Stunden muss gewährleistet sein. Das Blut sollte bei Raumtemperatur gelagert und transportiert werden. Bitte nutzen Sie dafür unseren Fahrdienst (+49 (0)331 280 95-0). Das Blutentnahmematerialwird vom Labor kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Eine Abrechnung ist bei gegebener Indikation im kassen- und privatärztlichen Bereich gegeben. Bei Selbstzahlern entnehmen Sie den aktuellen Untersuchungspreis dem PDF Dokument.
In der Tabelle finden Sie eine Aufstellung der Allergene, die als Standardtestallergene im Labor ständig vorrätig. Bei allen nicht genannten Allergenen besteht die Möglichkeit, eine Probe miteinzusenden, auf die dann direkt im BAT getestet werden kann (BAT-Sonderallergen).