Home >  IMD Labor > Service > Befreiungskennziffern

Befreiungskennziffern / Ausnahmekennziffern

Der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am 7.12.2017 eine grundlegende Reform der Vergütung der Laborleistungen beschlossen. Diese trat zum 1. April 2018 in Kraft und brachte Veränderungen bezüglich der Laborbudgets, der  Ausnahmekennziffern und der Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus.
 

Weitere Inhalte über:

- Laborvergütung, Laborbudget und Wirtschaftlichkeitsbonus:

  • Chronologie vom Anfang bis heute

- Reform der Laborvergütung zum 01.04.2018:

  • Hintergründe und Beweggründe zur Reform
  • Neuregelung der Laborvergütung
  • Wegfall der Laborbudgets
  • Neustrukturierung der Labor-Ausnahmeziffern
  • Neuvergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus
  • Gegenüberstellung »derzeitige Regelung« versus »zukünftige Regelung«

finden Sie im Vortrag von Hr. Uli Früh (WCG Consulting AG) hier.

 

Hier die Übersicht über die neue Zuordnung der Ausnahmekennziffern und die Ausnahme-Kennziffern in Kurzform.

 

Bitte beachten Sie:

Die Ausnahmekennziffern 32004 – 32024 werden nur noch vom Arzt / der Praxis in die Patientenakte eingetragen. Der Eintrag der Ausnahmekennziffern auf Muster 10 ist nicht mehr notwendig.

Sämtliche mikrobiologischen Laboranforderungen, die unter die Ausnahmekennziffer 32004 fallen, belasten nicht Ihren Fallwert.

BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 54. Sitzung am 14. März 2018