Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hiermit bitten, die Vorgaben und Regelungen der Richtlinie Hämotherapie zu berücksichtigen. Untersuchungsaufträge, die nicht den Vorgaben entsprechend beschriftete Probengefäße und Anforderungsdokumente beinhalten, dürfen nicht bearbeitet werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zwingen uns, Untersuchungsaufträge ohne korrekte Probenbeschriftung und korrekte Beauftragung zurückzuweisen!
Diese Regelung wird bei uns bindend ab dem 01.01.2019 umgesetzt.
Blutgruppenserologische Untersuchungen beinhalten die Bestimmung der Blutgruppe im AB0- und Rh- System, ggf. weitere Merkmale und den Antikörpersuchtest.
Die Vorgaben sind sowohl für Kliniken als auch für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bindend.
Die für die angeforderten Blutgruppenserologischen Untersuchungen wichtigen Punkte sind hier zusammengefasst:
Hinweis: OE Praxen erhalten generell mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum gekennzeichnete Probenetiketten. Für diese Praxen besteht nach bisherigen Erkenntnissen also kein Handlungsbedarf.
Leider fehlen nahezu immer die Angaben zu der/ n Diagnose / n der Patienten. Für die Bereitstellung von Blutprodukten ist die Diagnose eine wichtige und vorgeschriebene Information für die Probenbearbeitung!
Der vollständige Text zur Gesamtnovelle 2017 ist auf der Seite der Bundesärztekammer veröffentlicht: hier
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen aus dem IMD Berlin unter der Telefonnummer: (030) 77001-131 zur Verfügung.