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Rechtliche Grundlagen

Aufgrund der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul Ehrlich Institut (Neuformulierung 2010), müssen Proben für die Blutgruppenbestimmung und die serologische Verträglichkeitsprobe folgende Kriterien erfüllen:

  1. Eine nur für die Blutgruppenbestimmung entnommene Blutprobe.
  2. Die Probe muss mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum beschriftet sein.
  3. Ein Barcode Etikett kann auf dem Probengefäß angebracht sein, ist aber nicht ausreichend zur Identitätssicherung.

Es wird empfohlen ein Etikett für ein EDTA - Röhrchen mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten zu beschriften bevor Sie das Blut entnehmen.
Vergewissern Sie sich vor der Blutentnahme ob die Angaben auf dem Etikett des Probengefäßes mit der Person übereinstimmen, von der das Blut entnommen werden soll (insbesondere die Schreibweise bei unüblichen Namen).
Vergleichen Sie die Angaben auf dem Etikett und des Anforderungsscheines. Halten Sie sich dabei bitte grundsätzlich an die gleiche Schreibweise wie auf dem Personaldokument ihres Patienten. (Daten auf Chipkarten sind in seltenen Fällen, insbesondere die Schreibweise von Umlauten, nicht korrekt).
Unzureichend und unkorrekt beschriftete Probengefäße führen zur Verzögerung der Bearbeitung, weil zunächst die Identität der Probe formal geklärt werden muss. Diese Befunde werden aus forensischen Gründen »unter Vorbehalt« erstellt und entsprechend markiert.
Eine Zweiteinsendung ist zur Bestätigung des Erstbefundes unerlässlich. Blutgruppenpässe werden bei ungenügender Identitätssicherung nicht ausgestellt.

Untersuchungsumfang

Entsprechend der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) umfasst die Anforderung die Bestimmung von:

  • AB0- Merkmal (en)
  • Rhesusfaktor / Rhesusformel
  • Antikörpersuchtest = AKS

Irreguläre Blutgruppenantikörper

Im Falle eines positiven Antikörpersuchtests wird die Spezifität und die klinische Bedeutung des Antikörpers geklärt. Im Einzelfall kann eine Neueinsendung von Probenmaterial erforderlich sein. Bei nachgewiesenen irregulären Antikörpern stellen wir einen Nothilfepass mit entsprechendem Vermerk aus!

Probenmaterial

Blutgruppenbestimmung
1 EDTA Röhrchen (3,7 ml) inkl. AKS

Antikörper-Differenzierung
2 EDTA Röhrchen (3,7 ml), 1 Vollblutröhrchen (10 ml)

Empfehlenswert ist es, zu jeder Anforderung ein EDTA Röhrchen (3,7 ml) und eine Vollblutröhrchen (10 ml) einzusenden.

Abrechnung

Die Bestimmung der Blutgruppe im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und präoperativ ist eine Kassenleistung.
Anforderungen auf Wunsch des Patienten sind eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Sollte im Rahmen einer IGe-Leistung eine Antikörperdifferenzierung erforderlich sein, werden wir Sie darüber informieren.
Die Abrechnung der Antikörperdifferenzierung erfolgt dann über einen nachträglich von Ihnen zugesandten Überweisungsschein, da es sich hierbei um eine kurative Leistung handelt und diese von der GKV getragen wird.
Bei privatversicherten Patienten ist im Untersuchungsumfang der Blutgruppe zusätzlich die Bestimmung des Kell - Merkmals enthalten.