Home >  Fachinformationen > ANA-Screening bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung

Hintergrund

Unter dem Begriff ANA (Antinukleäre Antikörper) subsumieren sich eine Vielzahl von Autoantikörpern, die gegen unterschiedliche Antigene des Zellkerns gerichtet sind. Hierbei reicht das Spektrum der Autoantigene von Nukleinsäuren (dsDNA, ssDNA) über Ribonukleinsäuren (RNA), RNA-Polymerasen, Proteinen des Kernplasmas wie den extrahierbaren nukleären Antigenen (ENA) bis hin zu Proteinen der Kernmembran.

ANA-Nachweismethode

Als Goldstandard der ANA-Bestimmung gilt die indirekte Immunfluoreszenztechnik (IFT) an humanen Tumorzelllinien (meist Hep2-Zellen). Der Vorteil besteht darin, dass in einem einzigen Analyseansatz das gesamte Antigenspektrum der ANA erfasst wird.

Je nach Antigenlokalisation ergibt sich für jeden ANA ein charakteristisches Fluoreszenzmuster (z. B. homogen, granulär), das zusätzlich zum ANA-Titer im Befund angegeben wird. Die Muster können schon bestimmte Hinweise auf den/ die zugrunde liegenden Autoantikörper geben. Des Weiteren erfasst die IFT-Methode auch mitochondriale (AMA) und andere zytoplasmatische Antikörper.

Abb. 1 Immunfluoreszenzmuster an Hep2-Zellen eines ANA-positiven Patienten mit homogener Färbung des Zellkerns. 

Das Immunfluoreszenzmuster allein ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht für das Vorhandensein definierter und krankheitsspezifischer Autoantikörper auf molekularer Ebene beweisend. Daher sollten positive ANA immer, je nach diagnostischer Fragestellung und Fluoreszenzmuster, durch eine gezielte Differenzierung spezifiziert werden (z. B. dsDNA-AAk, ENA-AAk, Myositis-AAk). Bei einem negativen ANA erfolgt immer die zusätzliche Bestimmung der SS-A-Antikörper, da es bekannt ist, dass ANA, die sich gegen das Antigen SS-A richten, in der IFT nicht immer erfasst werden. Die Häufigkeit solcher Fälle wird mit über 2 % angegeben. SS-A-Antikörper werden vorwiegend bei Kollagenosen, vor allem beim Sjögren-Syndrom und verschiedenen Lupus erythematodes-Formen gefunden.

Klinische Relevanz

ANA sind typischerweise bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises zu beobachten; sie können jedoch auch in unterschiedlicher Frequenz bei zahlreichen anderen Autoimmunerkrankungen sowie Tumoren nachweisbar sein. Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die Prävalenz von ANA bei verschiedenen Erkrankungen:

Systemischer Lupus erythematodes (SLE) 90 - 95 %
Sklerodermie 85 - 95 %
Sjögren-Syndrom 50 - 60 %
Poly-/Dermatomyositis 50 - 60 %
Mischkollagenose 90 - 100 %
Juvenile chronische Arthritis 50 - 60 %
Primär-biliäre Leberzirrhose 50 - 80 %
Rheumatoide Arthritis 15 - 20 %
Anti-Phospholipid-Syndrom 40 - 70 %
Karzinome/ paraneoplastische Syndrome 20 - 50 %
Autoimmunhepatitis 40 - 80 %

(nach: Mahler M et al. Journal of Immunology Research. 2014)

Somit besitzen ANA keine absolute Krankheitsspezifität. Allerdings schließt ein negativer ANA-Befund einen SLE oder eine MCTD mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Bei Gesunden werden meist niedrigtitrige ANA gefunden. Diese Antikörper besitzen in der Regel keine pathogenetische Relevanz. Niedrigtitrige ANA können jedoch auch am Beginn oder in der Remission einer Kollagenose oder einer autoimmunen Lebererkrankung auftreten. Deshalb sollte, je nach diagnostischer Fragestellung und dem Immunfluoreszenzmuster, die Bestimmung der ANA-Spezifitäten durch eine entsprechende Differenzierung folgen, da diese Autoantikörper eine z. T. deutlich höhere Krankheitspezifität besitzen. Des Weiteren wird empfohlen, Patienten mit niedrigtitrigen ANA-Befunden in jährlichen Abständen zu kontrollieren.

Indikation

  1. Screening bei Verdacht auf entzündlich-rheumatische Erkrankung
  2. Verdacht auf Arzneimittel-induzierten Lupus
  3. Verdacht auf Autoimmunhepatitis

Abb. 2 Musterbefund

Material

Serum (1 ml) oder Vollblut

Der Transport ins Labor ist nicht zeitkritisch und kann per Postversand erfolgen.

Abrechnung

Die Abrechnung ist im kassen- und privatärztlichen Bereich gegeben.

Aber: Bei RA einschließlich Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie sind die Laborleistungen nach Abschnitt 32.2 budgetbefreit nach Ziffer 32023.

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